Damit Ihre Krankenkasse ein Hilfsmittel erstattet, benötigen Sie eine Verordnung – also ein Rezept – Ihres Arztes. Er entscheidet, ob eine Aufstehhilfe in Ihrer Situation erforderlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt die Verordnung möglichst detailliert ausfüllt. Aus dem Rezept muss unbedingt die medizinische Notwendigkeit für eine Aufstehhilfe hervorgehen!
Hier finden Sie eine Übersicht an Beschwerden, die eine Aufstehhilfe als Hilfsmittel begründen:
- Mobilitätseinschränkungen: Einschränkung in der Fortbewegung, eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Körperteile (Arme, Beine, Finger, Rumpf), Leistungsminderung durch körperliche Schwäche oder Atemnot.
- Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Körperpflege, der Darm- und Blasenentleerung oder der Fortbewegung.
- Angstzustände wegen Demenz oder anderer psychischer Erkrankungen
- Unterstützung der Selbstversorgung oder/und Entlastung des Pflegepersonals, um so lange wie möglich im häuslichen Bereich gepflegt werden zu können.
Reichen Sie das Rezept Ihres Arztes sowie den Kostenvoranschlag für die Aufstehhilfe bei Ihrer Krankenkasse ein. Es ist außerdem hilfreich, ein separates Anschreiben an die Krankenkasse zu verfassen, in dem Sie Ihre persönliche Situation beschreiben. Darin können Sie mitteilen, welche Einschränkungen Sie haben und begründen, warum Sie die Aufstehhilfe als Hilfsmittel brauchen. Für den Sachbearbeiter dienen diese Unterlagen als wichtige Entscheidungshilfe, ob Sie die Aufstehhilfe wirklich benötigen oder nicht!